06.07.2016

ABG-Aufsichtsrat: Nur noch 1 Prozent pro Jahr bei Mietererhöhungen

Oberbürgermeister Peter Feldmann lobt die Zusammenarbeit mit der ABG FRANKFURT HOLDING / Geförderter Wohnraum steigt auf künftig 40 Prozent

Der ABG-Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung zwei wichtige Beschlüsse gefasst, teilte Aufsichtsratsvorsitzender und Oberbürgermeister Peter Feldmann mit. Um das Ziel von bezahlbarem Wohnraum für Alle zu schaffen, hat der Aufsichtsrat entschieden, die bereits jetzt schon günstigen Mieten der ABG in ihrem Mietanstieg zu verlangsamen. Er reduzierte die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren. Gleichzeitig wurde die Quote bei gefördertem Wohnraum bei Neubauten auf 40 Prozent erhöht.

„Es wird für Wohnungssuchende mit niedrigen oder auch mittleren Einkommen immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit der jetzt beschlossenen Reduktion der Kappungsgrenze gehen wir den richtigen Weg“, so das Stadtoberhaupt Peter Feldmann. „Im Schnitt ein Prozent pro Jahr für die nächsten fünf Jahre ist ein Wort. Ich bin sehr angetan von der Geschäftsführung der ABG, die den Aufsichtsrat bei diesen Entscheidungen tatkräftig unterstützt hat.“

Die ABG FRANKFURT HOLDING steht für bezahlbares Wohnen und Wohnen für Alle. Dies ergibt sich zum einen aus der durchschnittlichen Nettokaltmiete, die weit unterhalb der Durchschnittsmieten in Frankfurt am Main für preisfreien Wohnungsbau liegt. Zum anderen ergibt sich dies auch dadurch, dass die ABG in allen Lagen und in allen Preislagen Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main schafft.

Oberbürgermeister Feldmann machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass er von anderen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auch erwarte, dass sie diesem Schritt folgen: „Da denke ich ganz besonders an die Nassauische Heimstätte. Hier würde ich mir noch mehr Unterstützung vom Land Hessen wünschen.“

Das Stadtoberhaupt machte deutlich, dass er die ABG nicht wirtschaftlich schwächen werde. „Im Gegenteil, der nächste Schritt muss sein, dass die ABG die finanziellen Überschüsse aus der Wohnungsvermietung nicht mehr an die Stadt ausschüttet, sondern zum Wohnungsneubau und für Sanierungsmaßnahmen verwendet“, so Feldmann. Bei der Stadt bestehe darüber Konsens.

ABG-Geschäftsführer Frank Junker hält die Reduktion der Kappungsgrenze auf fünf Prozent in fünf Jahren für vertretbar, ebenso wie die Erhöhung der Quote von gefördertem Wohnungsbau an dem Gesamtinvest des ABG-Konzerns auf 40 Prozent.

„Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen mit sozialem Auftrag. Wir legen wiederum dar, dass Beides kein Widerspruch ist, sondern vielmehr miteinander verknüpfbar“, so der ABG-Geschäftsführer Frank Junker.

Der Jahresüberschuss der ABG betrug im Jahr 2015 € 78.894.304,40 Mio. Für Instandhaltungsmaßnahmen gab die ABG € 111,7 Mio. aus, für Investitionen weitere € 157 Mio. Im Jahr 2015 konnten 531 Wohnungen fertiggestellt und dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Oberbürgermeister Peter Feldmann und Frank Junker erklärten gemeinsam: „Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Solidität der ABG ist die zeitweise Reduktion der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Ordnung.“

Beide betonten: „Der  Brexit stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir müssen unsere Anstrengungen in den Wohnungsbau noch mehr intensivieren. Wir werden uns gemeinsam den Anforderungen stellen, um bezahlbaren Wohnraum für Alle zu schaffen.“

 

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