Fragen und Antworten: Fernsehen ab Juli 2024

Bisher haben Sie die Gebühren für den TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahlt und mussten sich um nichts kümmern, um Kabelfernsehen zu empfangen. Aufgrund der TKG-Novellierung - einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) -  dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss ab 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten an Mieter.innen weitergeben.

Damit müssen Sie für sich bis zum 30. Juni 2024 entscheiden, wie Sie in Zukunft fernsehen wollen und über welchen Anbieter Sie Ihre Fernsehprogramme empfangen möchten.

 

Doch was bedeutet das für Sie konkret? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:


Was ist die TKG-Novelle?

Die TKG-Novellierung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dazu gehört eine Änderung, die den TV-Kabelanschluss betrifft. In Zukunft dürfen Vermieter:innen die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten an ihre Mieter:innen weitergegeben.

Bin ich von den Änderungen der TKG-Novellierung betroffen?

Die Änderungen betreffen alle Mieter:innen, die ihren Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten gezahlt haben. Auf Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung ist ersichtlich, ob und welchen Betrag Sie aktuell für Ihren Kabel-TV-Anschluss bezahlen.

Ab Juli 2024 dürfen wir die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie die Kosten direkt an den von Ihnen gewählten Anbieter. Dafür brauchen Sie einen eigenen TV-Kabel-Vertrag.

Was passiert, wenn ich keinen TV-Vertrag abschließe?

Bis spätestens 30. Juni 2024 benötigen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag, wenn Sie weiterhin wie gewohnt Fernsehen über Kabel schauen möchten. Ohne gültigen Kabel-TV-Vertrag kann Ihr TV-Signal deaktiviert werden. Dann können Sie Kabelfernsehen erst wieder empfangen, wenn Sie einen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

Muss ich die ABG bei einer Änderung des TV-Anbieters informieren?

Nein, Sie müssen uns nicht informieren. Die Umlage über die Nebenkosten ist ab dem 1. Juli 2024 gesetzlich nicht mehr zulässig und eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses ist nicht notwendig.

Kann ich meinen TV-Anbieter jetzt schon wechseln?

Sie können schon jetzt einen Kabel-TV-Vertrag zum 1. Juli 2024 abschließen und haben so alle notwendigen Schritte für die Umstellung erledigt. Stimmen Sie mit Ihrem ausgewählten Anbieter ab, dass Ihr neuer Vertrag erst dann beginnt, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten zahlen  - so haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten.

Warum findet ein Kabel-TV-Anbieter meine Adresse nicht?

Die ABG setzt die gesetzlichen Vorgaben um, nach denen Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen ab 1. Juli 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen dürfen. Mieter:innen können künftig selbst wählen, wie und über welchen Anbieter sie Fernsehen empfangen möchten.

Es kann vorkommen, dass ein Kabel-TV-Anbieter Ihrer Wahl die Adresse Ihres Wohnorts nicht in seinem System findet und Sie daher nicht beliefern kann. Die ABG hat darauf keinen Einfluss. Kabelnetze für weitere Anbieter zu öffnen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kabelnetzbetreiber. In Frankfurt am Main sind verfügbare Kabel-TV-Anbieter beispielsweise PYUR oder Vodafone.  

Welche Alternativen habe ich?

Sie können den bisherigen Kabelanschluss weiter nutzen. Dafür müssen Sie mit einem Kabelnetzbetreiber Ihrer Wahl einen neuen Vertrag abschließen und eine monatliche Gebühr bezahlen. Ohne eigenen Vertrag wird der bisherige Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung eingestellt.

Fernsehempfang ist auch über den Funkstandard DVB-T2 HD möglich. Neben einem speziellen Empfänger, der in neueren TV-Geräten oft bereits integriert ist, ist für den Empfang der Programme eine Antenne erforderlich - in Ballungsgebieten und in der Nähe der Sendemasten reicht dafür meist eine Zimmerantenne.

Auch Fernsehen oder Streaming über das Internet wird immer beliebter. Nach und nach werden die Immobilien der ABG in Frankfurt bis 2028 durch die Deutsche Telekom an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen, was auch Fernsehempfang in höchster Qualität ermöglicht. Wenn Ihre Wohnung bereits über einen Glasfaseranschluss oder eine schnelle DSL-Verbindung verfügt, können Sie TV- und Streamingdienste über das Internet empfangen. Außerdem können Sie mit modernen TV-Geräten online und ohne zusätzliche Kosten die Angebote der Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender und verschiedener privater Fernsehanbieter nutzen.

Gibt es besondere Angebote seitens der ABG für mich?

In Kooperation mit der Telekom wird die ABG Mieter:innen, bei denen bereits ein Glasfaser-Hausanschluss verlegt wurde, eine besonders kostengünstige Basis-TV-Versorgung zum Vorzugspreis anbieten. Informationen zu dieser und weiteren TV-Optionen werden in Kürze auf der Internetseite der ABG verfügbar sein.

Weitere Informationen zum Glasfaser-Ausbau in den Liegenschaften der ABG finden Sie  HIER.


 

Mehr Infos?  4 Wege zum Fernsehen ab 1. Juli 2024


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