4 Wege zum Fernsehen ab 1. Juli 2024

Bis 30. Juni 2024 müssen Sie entscheiden, wie Sie in Zukunft fernsehen wollen.

In fast allen Mietverträgen des ABG-Konzerns ist der Kabelanschluss für den Fernsehempfang ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Hintergrund dafür ist das sogenannte Nebenkostenprivileg, geregelt durch das Telekommunikationsgesetz (TKG): Der Vermieter schloss bislang für alle Mietparteien in einem Gebäude einen Vertrag mit einem Anbieter, die Kosten für den Kabelanschluss wurden auf alle Mietparteien umgelegt und mit den Nebenkosten abgerechnet. Mieter:innen mussten sich so nicht um einen separaten Abschluss von Fernsehverträgen kümmern und konnten vergleichsweise günstig fernsehen.

Die in 2021 erfolgte Novellierung des TKG bringt nun Änderungen: Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren entfällt, die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet.

Damit ist es Ihre Entscheidung, wie Sie in Zukunft fernsehen wollen und über welchen Anbieter Sie Ihre Fernsehprogramme empfangen möchten. Ohne gültigen Kabel-TV-Vertrag kann Ihr Kabel-TV-Signal nach dem 1. Juli 2024 deaktiviert werden.

Sie haben nun die Wahl, wie Sie künftig TV empfangen möchten:

Sie möchten wie bisher über den Kabel-TV-Anschluss fernsehen?

Dann benötigen Sie spätestens ab 1. Juli 2024 einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl.

Stimmen Sie mit Ihrem zukünftigen Anbieter ab, dass Ihr neuer Vertrag erst zum 1. Juli 2024 beginnt. Ab diesem Termin wird Ihre Kabel-TV-Versorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet.

Streaming über Glasfaser – modernste Technik mit Highspeed:

In Kooperation mit der Telekom werden nach und nach die Liegenschaften des ABG-Konzerns in Frankfurt mit schnellen Glasfaser-Anschlüssen ausgestattet.

Glasfaser ist bei Ihnen schon verlegt?
Um den Glasfaser-Anschluss fürs Fernsehen zu nutzen, ist ein Glasfaser-Tarif, ein Glasfaser-Modem und ein Smart-TV notwendig. Die Telekom und weitere Anbieter bieten dazu ausführliche Beratung und Services an.

Noch kein Glasfaser?
Informieren Sie sich über die ABG-Webseite, wann der Glasfaser-Anschluss bei Ihnen geplant ist. Einfach HIER klicken.

TV per Antenne? Mit DVB-T2 HD in bestem HD-Bild

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme sind frei und ohne laufende Zusatzkosten auf allen geeigneten Geräten zu empfangen.

Der größte Teil der HD-Programme von Privatsendern ist gegen eine Jahresgebühr oder im Abo monatlich empfangbar – über einen entsprechenden Receiver oder ein sogenanntes CI-Modul, für das die meisten Fernseher einen Anschluss bieten.

Sie haben Internet über DSL? Dann können Sie per Streaming fernsehen.

Sie benötigen dazu einen Smart-TV oder bei älteren TV-Modellen einen HDMI-Anschluss für TV-Sticks unterschiedlicher Anbieter.

Falls Sie zukünftig Glasfaser-Produkte (Telefon, Internet und TV-Streaming) nutzen möchten, achten Sie bei neuen Verträgen auf Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie unseren >>> FAQ-Bereich zum Thema TV-Empfang.




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